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BayObLG, 17.10.1994 - 3Z BR 286/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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AuslG § 57 Abs. 3
Papierfundstellen
- BayObLGZ 1994 Nr. 58
- BayObLGZ 1994, 287
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 02.01.1997 - 3Z BR 360/96
Aufrechterhaltung der Abschiebehaft zur Durchführung einer ärztlichen Behandlung
Zwar kann die in § 57 Abs. 3 Satz 1 AuslG für die Sicherungshaft vorgesehene grundsätzliche Höchstdauer von sechs Monaten nicht ohne weiteres als verhältnismäßig angesehen werden (vgl. OLG Frankfurt a.Main InfAuslR 1994, 146/147), weshalb der Tatrichter die für eine solche Haftdauer maßgeblichen Gründe darzulegen hat (vgl. BayObLGZ 1994, 287/289; OLG Karlsruhe NVwZ-Beilage 1995, 80 [LS]).